Klimafreundlicher Neubau: Die KfW-Förderung für nachhaltige Wohngebäude

Angesichts der Klimakrise und den ehrgeizigen Klimazielen der Bundesregierung gewinnt der klimafreundliche Bau von Wohngebäuden immer mehr an Bedeutung. Die KfW unterstützt mit ihrem Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) Bauherren, die umweltfreundliche und energieeffiziente Wohngebäude errichten oder erwerben wollen. Das Programm bietet attraktive zinsvergünstigte Darlehen und ist ein zentraler Bestandteil der Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Gebäudesektor.

Ziel des Programms

Das Förderprogramm richtet sich an Bauherren, Investoren sowie Wohnungsbaugesellschaften, die klimafreundliche Wohngebäude neu bauen oder kaufen möchten. Es soll Anreize schaffen, energieeffiziente Standards einzuhalten und die Treibhausgasemissionen zu senken. Der Fokus liegt auf klimafreundlichen Neubauten mit einem geringen CO₂-Ausstoß über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.

Wer kann gefördert werden?

Die KfW-Förderung richtet sich an:

  • Privatpersonen (z. B. Bauherren und Erwerber von neuen Wohngebäuden),
  • Unternehmen,
  • Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Kommunen und kommunale Unternehmen sowie
  • gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in den Neubau oder den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden. Dabei gibt es zwei Fördervarianten:

  1. Klimafreundlicher Neubau (297): Förderfähig sind Gebäude, die die Anforderungen des Effizienzhaus-Standards erfüllen und keine fossilen Brennstoffe (wie Öl oder Gas) zur Wärmeversorgung nutzen.
  2. Klimafreundlicher Neubau mit QNG (298): Zusätzlich zu den Anforderungen der Variante 297 müssen Gebäude das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorweisen, was noch strengere Nachhaltigkeitskriterien umfasst.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Neubau als „klimafreundlich“ gilt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Gebäude muss den Effizienzhaus-Standard erreichen (z. B. Effizienzhaus 40).
  • Es darf keine fossile Energie (Öl oder Gas) für die Wärmeversorgung verwendet werden.
  • Der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen muss durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen.

Zusätzlich gilt für die Variante 298:

  • Das Gebäude muss das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhalten.

Welche Förderkonditionen gibt es?

Die KfW bietet in diesem Programm zinsvergünstigte Darlehen an. Die maximale Darlehenshöhe beträgt:

  • 100.000 Euro pro Wohneinheit für die Variante „Klimafreundlicher Neubau (297)“
  • 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Variante „Klimafreundlicher Neubau mit QNG (298)“

Darüber hinaus sind besonders attraktive Zinssätze möglich, die deutlich unter den marktüblichen Konditionen liegen. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite und gegebenenfalls Tilgungszuschüsse, die die finanzielle Belastung für Bauherren und Investoren senken.

Beantragung und Ablauf

Die Beantragung der Förderung erfolgt über eine durchleitende Bank (z. B. Hausbank). Die Schritte im Überblick:

  1. Planung und Beratung: Bevor Bauherren mit dem Bau beginnen, sollten sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen.
  2. Antragstellung: Die Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird.
  3. Prüfung und Zusage: Die KfW prüft die Antragsunterlagen und erteilt bei positiver Prüfung die Förderzusage.
  4. Baudurchführung: Nach der Zusage kann der Bau beginnen.
  5. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Bauarbeiten müssen die Einhaltung der Fördervorgaben nachgewiesen werden.

Fazit: Eine Investition in die Zukunft

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ ist eine wertvolle Unterstützung für all jene, die nachhaltig bauen möchten. Die Förderung hilft dabei, die Anfangskosten für energieeffiziente Bauvorhaben zu senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit diesen Maßnahmen unterstützt die KfW die Ziele der Bundesregierung zur Reduzierung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor und fördert den Umstieg auf umweltfreundliche Energieträger.

Für weitere Informationen und die Beantragung der Förderung sollten sich Interessierte an ihre Hausbank oder direkt an die KfW wenden.

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