38,5 % Abschreibung in nur 4 Jahren – Dank KfW 40 QNG-zertifizierter Immobilien
Jetzt speziell für Kapitalanleger und Investoren: Profitieren Sie von maximalen steuerlichen Vorteilen, nachhaltiger Bauweise und staatlichen Förderungen.
Die Bundesregierung fördert den Bau von klimafreundlichem und energieeffizientem Wohnraum mit attraktiven Programmen. Für Kapitalanleger ergeben sich dabei spannende Möglichkeiten: Durch die Kombination der 5 % Sonderabschreibung (§ 7b EStG) und der 5 % degressiven Abschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG) können Sie in den ersten vier Jahren bis zu 38,5 % des Gebäudewerts abschreiben.
Zusätzlich profitieren Sie von zinsgünstigen KfW-Darlehen (Programm 298), die KfW 40 QNG-Neubauten noch rentabler machen.
Nutzen Sie diese staatlichen Förderungen für eine nachhaltige und steueroptimierte Investition mit Zukunft!

Geschickt kombinieren:
Nutzen Sie § 7 Abs. 5a EStG und § 7b EStG für eine Abschreibung von rund 38,5 % des Gebäudewerts in den ersten 4 Jahren!
Profitieren Sie außerdem von zinsgünstigen Darlehen durch das KfW-Programm 298.
Abschreibung nach § 7b EstG
5 % Sonder-AfA auf 4 Jahre
Die 5 % Sonder-AfA kann zusätzlich zur linearen Abschreibung über einen Zeitraum von vier Jahren auf den Gebäudewert angewendet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zwischen dem 31.12.2022 und dem 01.01.2029 eingereicht worden sein.
- Es handelt sich um einen energieeffizienten Neubau (KfW 40 QNG oder NH-Standard).
- Die Wohnung muss in den ersten 10 Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden (keine Eigennutzung).
- Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung sowie in den folgenden drei Jahren geltend gemacht werden.
- Die Wohnung darf nicht unter 50 % der ortsüblichen Marktmiete vermietet werden.
- Kurzfristige Vermietung (z. B. Ferienwohnungen, Boardinghouses, Service Apartments) ist ausgeschlossen.
- Der Mietvertrag muss unbefristet sein.
- Möblierte Vermietung ist erlaubt.
- Die Wohnung muss sich in der EU befinden.
- Es muss die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich sein (mindestens 23 m² mit eigener Küche, Bad etc.).
- Die Wohnung muss baulich getrennt und abgeschlossen sein.
- Neubau: Die Anschaffung muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgen (Nutzen-Lasten-Übergang).
- Alternativ ist die Schaffung neuen Wohnraums durch z. B. den Ausbau eines Dachgeschosses oder die Umwandlung gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum möglich.
- Die Anschaffungskosten pro m² Wohnfläche (inkl. Gemeinschaftsflächen, ohne Grund und Boden) dürfen 5.200 €/m² nicht überschreiten.
- Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist auf 4.000 €/m² gedeckelt (inkl. anteiliger Gemeinschaftsflächen und Stellplätze mit Sondernutzungsrecht).


Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EstG
5 % degressive Abschreibung
Zusätzlich zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann auch die 5 % degressive Abschreibung für neu errichtete Wohnimmobilien gemäß § 7 Abs. 5a EStG in Anspruch genommen werden.
- Baubeginn oder Kauf zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029
- Gilt ausschließlich für den Gebäudewert
- Nur für vermietete Wohnimmobilien
Ein Wechsel zur linearen Abschreibung (3 %) gemäß § 7 Abs. 4 EStG ist möglich, sobald diese vorteilhafter ist als die degressive Abschreibung.
Die Immobilie muss sich innerhalb der EU befinden.
Eine Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist möglich.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Kreditförderung KfW Programm 297
Förderung für den Neubau und den Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden mit hoher Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Besonders unterstützt wird der KfW 40 QNG-Standard, der das Effizienzhaus-40-Konzept mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vereint.
- Darlehensart: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
- Kreditbetrag: bis zu 150.000 € (mit QNG-Zertifikat)

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